Negative Glaubensfreiheit

Volker Beck von den Grünen schreibt auf seinem Blog „Beckstage“ über Religion (v.a. über die Katholische Kirche) und Homosexualität. Er beginnt mit einigen allgemeinen Gedanken über Religionsfreiheit:

Im Kern dieser Auseinandersetzung geht es um das Verständnis des Menschrechtes der Religionsfreiheit. Die Religions- und Glaubensfreiheit ist eines der zentralen Menschenrechte. Sie wird von vielen in ihrer Bedeutung unterschätzt und nur auf einzelne Aspekte reduziert.

Die Glaubensfreiheit schützt das Recht eines jeden, zu glauben, was man für wahr erkannt zu haben meint, jederzeit zum vermeintlich als richtig und wahr erkannten Bekenntnis zu wechseln, seinen Glauben mit anderen zu feiern, zu bekennen und auch dafür zu missionieren. Aber eben nicht nur:

Sie umfasst auch das Recht aller, die Glaubenswahrheiten anderer nicht glauben zu müssen und sich nicht nach den von anderen – auch wenn sie in der Mehrheit sind – für richtig und wahr erkannten Maximen im eigenen Leben richten zu müssen. Die negative Glaubensfreiheit.

Die negative Glaubensfreiheit ist essentiell für das Miteinander verschiedener Glaubensrichtungen überall auf der Welt. Nicht jede Religion ist irgendwo auf der Welt in der Mehrheit, jede ist aber zumindest irgendwo in der Minderheit. Dann sind ihre Anhänger essentiell darauf angewiesen, dass sie nicht glauben und leben müssen, wie die Religion der Mehrheit es vorschreibt. Von dem Respekt dieses Prinzips hängt die Freiheit der Muslime, Juden, Buddhisten und Hindus bei uns in Europa ab, der Respekt dieses Prinzips garantiert den Christen, Muslimen und Bahá’í in Israel die Freiheit ihrer Religion, und der Respekt dieses Prinzips ist Voraussetzung für das Ende der Christenverfolgung beispielsweise in Indien und einer Reihe mehrheitlich islamischer Staaten.

Nimmt man die negative Glaubensfreiheit ernst, muss es der Politik und Rechtssprechung egal sein, was Religionen, sei es die katholische Kirche oder auch der Islam, von der Homosexualität halten. Lesben, Schwule und Transsexuelle müssen sich nicht nach deren religiösen Lehren richten. Sie müssen sich aller Grundrechte unserer Verfassung und der verbrieften Menschenrechte – einschließlich des Rechts auf Nichtdiskriminierung, der Freiheit, die Ehe mit einem selbst gewählten Partner zu schließen oder ungehindert von rechtlichen Einschränkungen eine Familie zu gründen – erfreuen können, unabhängig vom Einspruch bestimmter Religionsführer. Glaubensüberzeugungen dürfen nicht die Freiheitsrechte von Menschen, die sich nicht nach ihnen richten wollen oder können, beschränken. Wäre es anders, wäre das Recht auf Religions- und Glaubensfreiheit verletzt.

Im weiteren Artikel geht es u.a. um die katholische Sexuallehre…

Ich finde den Gedanken der negativen Glaubensfreiheit spannend und sehr wichtig (ebenso wichtig wie den der positiven). Und wir sollten uns weltweit für Glaubensfreiheit einsetzen und das nicht nur selektiv, d.h. u.a. für uns in Europa auch:
wenn Christen auf Bussen werben dürfen, warum sollten …
wenn Christen nicht nach der Scharia leben müssen, warum sollten …
wenn Christen missionieren dürfen, warum sollten …
wenn Christen Kirchen bauen dürfen, warum sollten ….

Habe überlegt, ob ich hier erwähnen sollte, dass ich Volker Beck sicherlich nicht in allen Punkten zustimme, was ja manchmal Leute denken, wenn man jemanden zitiert oder auf ein Buch/Artikel hinweist, aber eigentlich finde ich das lächerlich, wenn man sich immer gleich distanziert, sobald man missverstanden werden könnte, deshalb lasse ich es hier und empfehle einfach den Artikel von Volker Beck zu lesen und darüber nachzudenken.